Auslandskrankenversicherung
Haben Sie sich schon einmal überlegt, wer für Arzt- und Krankenhauskosten aufkommt, wenn Sie sich im Ausland behandeln lassen müssen? Oder wenn Sie Medikamente benötigen? Wer muss die Kosten für den Krankenwagen bezahlen, der Sie im Notfall in die nächstgelegene Klinik fährt? Die Antwort von vielen Urlaubern oder Reisenden lautet meistens immer noch: Meine gesetzliche Krankenkasse übernimmt dann die Behandlungskosten, auch wenn ich im Ausland Hilfe benötige. Dies stimmt leider nur teilweise. Es ist richtig, dass die eigene Krankenkasse unter Umständen einen Teil der hohen Behandlungskosten trägt. Aber in der Regel zahlt die Krankenkasse dann nur den Satz, den sie in Deutschland dafür aufbringen müsste. Da jedoch vor allem Arztrechnungen im Ausland sehr teuer sein können, bleiben Sie auf einem nicht unerheblichen Teil der Kosten sitzen und müssen diese aus eigener Tasche bezahlen.
Um sich gegen derartige Umstände im Vorfeld abzusichern, sollten Sie beim Versicherungsunternehmen Ihrer Wahl eine Auslandskrankenversicherung beantragen. Nur so können Sie sich und Ihre Familie gezielt gegen mögliche Unfälle und Krankheiten im Ausland schützen. Die Erstattung der Behandlungskosten erfolgt zumeist dann, wenn Sie die entsprechenden Rechnungsbelege bei der Versicherung einreichen, bei der Sie die Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben. Besonders empfehlenswert ist es dabei, sich über die normalen Standardleistungen hinaus zu versichern. Ein Krankenrücktransport kann z.B. im Ernstfall Ihr Leben retten, wenn die medizinische Versorgung am Unglücksort nicht ausreichend ist.
Es gibt mittlerweile unzählige verschiedene Auslandskrankenversicherungen für bestimmte Personenkreise. Studenten können beispielsweise auf günstige Monatstarife zurückgreifen, wenn sie für ein Semester im Ausland an einer Universität studieren. Auch Geschäftsleute, die desöfteren zwischen Deutschland und Kunden im Ausland pendeln müssen, sollten sich um eine Auslandskrankenversicherung bemühen. Sie unterscheiden sich meistens durch eine längere Laufzeit, die bis zu 5 Jahre betragen kann. Reisende, die eine Auslandskrankenversicherung nur für ihren Urlaub von zwei bis drei Wochen benötigen, können sich mit durchschnittlich 10 bis 15 Euro absichern lassen.